Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.03.2018 - 7 U 87/16   

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https://dejure.org/2018,10103
OLG Brandenburg, 07.03.2018 - 7 U 87/16 (https://dejure.org/2018,10103)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2018 - 7 U 87/16 (https://dejure.org/2018,10103)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2018 - 7 U 87/16 (https://dejure.org/2018,10103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 839a
    Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Ersteher wegen falscher Verkehrswertermittlung

  • RA Kotz

    Pflichten Verkehrswertgutachter bei Zwangsversteigerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 a Abs. 1
    Pflichten des im Zwangsversteigerungsverfahren tätigen Verkehrswertgutachters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständiger haftet für fehlerhaftes Wertgutachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichten des im Zwangsversteigerungsverfahren tätigen Verkehrswertgutachters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Sachverständigen bei falschem Zwangsversteigerungsgutachten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Im Zwangsversteigerungsverfahren bestellter Sachverständiger haftet Ersteher nach § 839a Abs. 1 BGB für fehlerhaftes Wertgutachten! (IBR 2018, 1044)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachter haftet für unrichtiges Verkehrswertgutachten (IVR 2018, 105)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09

    Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2018 - 7 U 87/16
    43 Die Abweichung liegt mithin bei etwas über neun Prozent und damit unter der Grenze von zehn Prozent, der Rechtsprechung gemeinhin als Maßstab für eine erhebliche Abweichung gelten (BGH NJW 2011, 220, Rn. 16).
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2018 - 7 U 87/16
    Die Erheblichkeit oder Unerheblichkeit einer Schätzungsabweichung darf dabei allerdings nicht schematisch nach einem bestimmten Prozentsatz beurteilt werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden (BGH, Urteil vom 10.10.2013, - III ZR 345/12 -, Rn. 20, nach juris).
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